UNSERE LEISTUNGEN

Firmenwagen gegen
Gehaltsumwandlung

Durch die Gehaltsumwandlung erhöht sich das Real-Einkommen des Arbeitnehmers um bis zu 20 % und gleichzeitig auch dessen Bindung an das Unternehmen.

Eine Gehaltsumwandlung kann sowohl für bestehendes Gehalt als auch für eine zukünftige Gehaltserhöhung genutzt werden

Wichtig für die Gehaltsumwandlung ist, dass dieser eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde liegt.

Wir verknüpfen für Sie folgende Punkte zu einem perfekten Gesamtpaket:

Einkaufsvorteil

Nutzung von Mengen- und Flottenrabatten

Umsatzsteuervorteil

Nutzer = vorsteuerabzugs-berechtigtes Unternehmen

Lohnsteuervorteil

Minderung des zu versteuernden Einkommens
= Steuervorteil

Sozialversicherungsvorteil

Minderung des sozialversicherungs-pflichtigen Einkommens wenn arbeitsrechtlich zulässig
= Ersparnis Sozialversicherungsbeiträge

UNSERE LEISTUNGEN

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile Arbeitgeber

Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung

Lohnerhöhung für alle Mitarbeiter ohne eigene Zusatzkosten

Mitarbeitermotivation

Mitarbeiterbindung ans Unternehmen

Keine langfristigen Vertragsbindungen bei konjunkturellen Veränderungen

Reduzierung der vorhandenen notwendigen Fuhrparkkosten

100 % ige Kostenkontrolle

Ständig neueste Fahrzeugmodelle

Vorteile Arbeitnehmer

Reallohnerhöhung

Imagegewinn

Reduzierung der privaten Fahrzeugkosten

100 % ige Kostenkontrolle

Ständig neueste Fahrzeugmodelle

Achtung:

Bei dem Modell Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung handelt es sich im Wesentlichen um ein Steuer- und Sozialversicherungssparmodell.

Bitte kontaktieren Sie als Arbeitgeber unbedingt dazu auch Ihren Steuerberater.

WIN – WIN Situation für alle Beteiligten ! ! !

Unsere Präsentation Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung steht zum download für Sie bereit.

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Prüfung auf inhaltliche Fehler stehen alle Angebote immer unter dem Vorbehalt der finalen Bestätigung durch uns.

Bitte beachten Sie auch, dass Fahrzeugprämien von den Herstellern von heute auf morgen entfallen können und dies zur Folge hat, dass die angebotenen Raten nicht mehr in dieser Höhe darstellbar sind.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.